Das Amt

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Er übt eine präventive Rechtskontrolle aus und erstellt Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Ihm obliegen insbesondere die Beratung sowie Beurkundungen und Beglaubigungen.

Unabhängig und unparteiisch
Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater und Betreuer aller Beteiligten.

Verschwiegen
In allen Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht trifft auch die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter.

Sicher und verlässlich
Notarielle Urkunden haben eine besondere Bedeutung und Beweiskraft. Sie sind der Inbegriff für Sicherheit und Verlässlichkeit im Rechtsverkehr.

Modern
Notare nutzen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie das Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.